Bemessung, Installation von Einrichtungen für die erste und erweiterte Löschhilfe
Der Betreiber von Betriebsanlagen hat Einrichtungen für die erste und erweiterte Löschhilfe zu installieren, dies ist stets auch in Behördenescheiden festgeschrieben. Dabei können nicht willkürlich Art und Anzahl von Löschmitteln gewählt werden, vielmehr gibt es genaue Vorgaben.
Wir ermitteln für Sie die notwendigen Löscheinrichtungen in Form einer LE- Berechnung nach der TRVB 124. Selbstverständlich können wir Ihnen die Löscheinrichtungen zur Verfügung stellen, normgerecht montieren und mit den notwendigen Beschilderungen versehen.